Als Unternehmen sind Sie im Regelfalle verpflichtet, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang zu erstellen. Der Jahresabschluss ist jedoch weitaus mehr als der Abschluss des Rechnungswesens zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten. Er ist vielmehr ein wertvolles Gestaltungsinstrument zur Optimierung Ihrer steuerlichen Belastungen und Ihres Bankenratings.
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach handels – und steuerrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der jeweils gültigen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus bieten wir Hilfestellung bei der Erstellung des Anhangs und des Lageberichts.
Unser Leistungsspektrum umfasst neben „regulären“ Jahresabschlüssen auch
Sofern gewünscht, beurteilen wir den Abschluss im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Standards IDW S7 „Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen" auf seine Plausibilität. Darüber hinaus erhalten Sie einen Erstellungsbericht mit Erläuterungen sowie einer Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens.
Gerne bereiten wir den Jahres- bzw. Konzernabschluss für die Offenlegung auf und reichen diesen für Sie unter Berücksichtigung möglicher Offenlegungswahlrechte beim elektronischen Bundesanzeiger ein.