Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst alle Leistungen und Aufgaben zugunsten junger Menschen und deren Familien. Ziel ist nach SGB VII die Förderung der Entwicklung und die Erziehung Kinder und Jugendlicher zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie der Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung bzw. Erhaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien.
Wesentliche Aufgaben und Leistungen sind hierbei u. a.
Zur Erfüllung der Aufgaben arbeiten öffentliche (Jugendämter, Landesjugendämter) und freie Träger (Jugend- und Wohlfahrtsverbände) zusammen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und kennen daher das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld, in dem sich Ihr Unternehmen bewegt und die vielfältigen Herausforderungen, die es zu meistern gilt.