Integrationsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen zählen zu den Instrumenten des SGB IX mit dem Ziel einer dauerhaften beruflichen Integration benachteiligter und/oder behinderter Menschen.
Da sie auf Zuschüsse der öffentlichen Kostenträger angewiesen sind, stehen sie angesichts leerer öffentlicher Kassen zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Gleichzeitig arbeiten Sie mit gewerblichen Unternehmen zusammen und bewegen Sie sich daher in einem wettbewerbsintensiven Umfeld.
Regelmäßig sind bei Werkstätten für behinderte Menschen neben dem Handelsrecht noch branchenspezifische Sondervorschriften wie das SGB IX (9. Sozialgesetzbuch), die Werkstättenverordnung (WVO) und die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) zu beachten.
Im Bereich der Wirtschaftsprüfung umfasst unser Leistungsangebot die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich der Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Werkstätten für behinderte Menschen gemäß § 12 WVO und ggf. erweitert um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG sowie die Prüfung der ordnungsmäßen Verwendung von Fördermitteln.
Gerne unterstützen und begleiten wir Sie auch bei Umstrukturierungen, z. B. Ausgliederungen, Fusionen und Bildung von Holdingstrukturen, um Ihr Unternehmen im Wettbewerbsumfeld gut zu positionieren.