Sie möchten Ihr Unternehmen neu strukturieren, Betriebsteile in einen anderen Rechtsträger überleiten, mehrere Unternehmen fusionieren oder einfach „nur“ in eine andere Rechtsform wechseln?
Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten – von der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter bis zur rückwirkenden Umwandlung mit Gesamtrechtsnachfolge - nach dem Umwandlungsgesetz vor.
Wir helfen Ihnen, die für Ihre Bedürfnisse passende Lösung zu finden und begleiten Sie bei der Umsetzung – bis Ihre neue Struktur so steht, wie Sie es benötigen.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Gründung, Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen. Fordern Sie uns!