Securia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Düsseldorf

Fördervereine, Stiftungen und spendensammelnde Organisationen

Spendensammelnde Organisationen treten vor allem in der Rechtsform des eingetragenen Vereins und der Stiftung des Privatrechts auf.

Hinsichtlich der Rechnungslegung gelten für Vereine und Stiftungen die Vorschriften des BGB. Sie sind daher nur zur Aufstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie zu einer Vermögensübersicht verpflichtet. Bei Stiftungen sind darüber hinaus die jeweiligen Landesstiftungsgesetze zu berücksichtigen. Handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften sind im Regelfalle nicht zu beachten. Dennoch wendet eine Vielzahl solcher Organisationen freiwillig handelsrechtliche Rechnungslegungsvorschriften an, um der Forderung der Öffentlichkeit nach einer transparenten Darstellung der Mittelverwendung nachzukommen.

Sowohl für aktive spendensammelnde Rechtsträger als auch für Stiftungen, die aufgrund ihres Stiftungsvermögens Erträge erzielen, sind die steuerlichen Vorschriften zur Mittelverwendung von besonderer Bedeutung.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Stiftungen und spendensammelnden Organisationen, auch im Hinblick auf die besonderen steuerlichen Anforderungen.

Neben der Prüfung Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Jahresrechnung unterstützen wir Sie gerne bei der Umstellung auf handelsrechtliche Buchführung und Bilanzierung.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung einer den steuerliche Anforderungen entsprechenden Mittelverwendungsrechnung.

Sie beabsichtigen eine Stiftung (im Erbfall oder zu Lebzeiten) zu gründen? Sprechen Sie uns an! Wir begleiten Sie gerne von der ersten Idee über die passende Festlegung des Stiftungszweckes bis zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden.