Securia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Düsseldorf

Wirtschaftsprüfung

Abschlussprüfung

Die Prüfung und Abgabe eines fundierten Urteils über die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und des Jahres- bzw. Konzernabschlusse bilden den Kern unserer Wirtschaftsprüfungsleistung.

Unser Fokus liegt dabei in der gesetzlichen und freiwilligen Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen u.a. nach den Vorschriften

  • des Handelsgesetzbuchs (HGB),
  • der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) sowie
  • der Pflegebuchführungsverordnung (PBV)

bei Unternehmen verschiedenster Größe und Rechtsform.

In einem aussagefähigen Prüfungsbericht stellen wir die Ergebnisse unserer Prüfung sowie die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens in einem deutlich über die berufsrechtlichen Mindestanforderungen hinausgehenden Umfang dar.

Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen

Bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen fordert der Gesetzgeber eine Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Sonderprüfungen können aber auch im Auftrag gesellschaftsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Aufsichtsorgane, Gesellschafter oder gesetzlicher Vertreter durchgeführt werden, z. B. anlässlich kritischer Unternehmenssituationen oder zur Überprüfung der ordnungsmäßigen Mittelverwendung bei öffentlicher Förderung.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören unter anderem folgende Sonderprüfungen

  • Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung öffentlicher Fördermittel
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
  • Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfungen nach GmbHG und AktG
  • Verschmelzungs- und Spaltungsprüfungen nach dem UmwG
  • Prüfung von Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen
  • Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen

Prüferische Durchsicht

Nicht alle Abschlüsse unterliegen einer gesetzlichen Prüfungspflicht.

Um die Verlässlichkeit der im Abschluss enthaltenen Angaben zu erhöhen, ohne dass eine vollumfängliche Abschlussprüfung durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Prüferischen Durchsicht eine kritische Würdigung auf Basis einer Plausibilitätsbeurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer vornehmen zu lassen. Da keine Abschlussprüfung erfolgt, wird über das Ergebnis der Prüferischen Durchsicht kein Bestätigungsvermerk, sondern eine Bescheinigung erteilt.

Dies bietet sich z.B. an für gesetzlich nicht prüfungspflichtige kleine Gesellschaften sowie Vereine und Stiftungen.

Wir führen unsere Prüferischen Durchsichten nach dem Prüfungsstandard IDW PS 900 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) durch. Ebenso wie bei unseren Abschlussprüfungen erhalten Sie einen aussagefähigen Bericht, in dem die Ergebnisse unserer Prüferischen Durchsicht sowie die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens in einem deutlich über die berufsrechtlichen Mindestanforderungen hinausgehenden Umfang dargestellt werden.